Freie Gärten

Sie interessieren sich für einen Kleingarten im KGV Lünischkamp?

Nehmen Sie Kontakt zu unserem Vorstand auf. Lassen Sie sich evtl. auf die Warteliste setzen. Sobald eine passende Parzelle frei ist, informiert Sie ein Vorstandsmitglied.

Nach Abschluss des Pachtvertrags gehen die Laube und die auf der Parzelle befindlichen Pflanzen in Ihr Eigentum über. Die Höhe des Abstands wird zuvor nach einheitlich festgelegten Richtlinien vom Landesverband ermittelt.

Was kostet ein Garten?

Neben einer Aufnahmegebühr entstehen einmalige Kosten bei der Übernahme des Gartens für die Laube und evtl. das Inventar. Einen guten Überblick über die aktuellen Preise erhalten Sie bei Ebay-Kleinanzeigen oder beim Landesverband der Gartenfreunde. Die jährliche Pacht kostet pro Quadratmeter Gartenfläche 20 Cent, beläuft sich also auf etwa 80 Euro. Auch fallen Versicherungen und der Mitgliedsbeitrag im Landesverband an. Wasser und Strom werden nach Verbrauch berechnet.

Hinzu kommen die Kosten für Saatgut, Pflanzen, Gartengeräte und –möbel usw.

Was bedeutet „gärtnerische Nutzung“?

Das bedeutet, der Kleingarten muss durch die Pflanzung und Nutzung von Obst­bäumen und -sträuchern, den Anbau von Gemüse und die Bepflanzung mit Stauden, Kräutern oder Sommerblumen aktiv bewirtschaftet werden. Haben Sie genug Zeit, Kraft und Lust dazu? Können Sie mit Unterstützung rechnen? Wissen Sie, dass sich Garten­arbeiten nicht einmalig erledigen lassen, sondern dass viele sich oft wiederholen – ein Garten also niemals „fertig“ ist?

Der Pachtvertrag gibt an, was bezüglich der Vorschriften zu beachten ist, innerhalb derer lustig drauflosgegärtnert werden darf. Suchen Sie ausschließlich einen Ort zum Sonnenbaden und Grillen, ist ein Kleingarten nichts für Sie.